fluencee AG – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der fluencee AG (nachfolgend «fluencee») und der Klientin bzw. dem Klienten (nachfolgend «Klient»).
Die AGB gelten für sämtliche psychotherapeutischen Leistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen, die von fluencee erbracht werden.
Mit der Terminvereinbarung oder Inanspruchnahme einer Behandlung erklärt sich der Klient mit diesen AGB einverstanden.
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Behandlung gültige Version der AGB.
2. Psychotherapeutische Behandlung
Die Behandlung erfolgt durch psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gemäss den in der Schweiz anerkannten fachlichen und berufsethischen Standards der Psychotherapie.
Die Behandlung kann insbesondere folgende Leistungen umfassen:
- psychotherapeutische Sitzungen
- diagnostische Abklärungen
- Testverfahren und deren Auswertung
- Koordinationsleistungen mit anderen Fachpersonen
- Erstellung von Berichten
- Leistungen in Abwesenheit des Klienten
Wie bei allen medizinischen und therapeutischen Behandlungen kann kein bestimmter Behandlungserfolg garantiert werden.
3. Terminvereinbarung und Terminabsagen
Vereinbarte Termine werden exklusiv für den Klienten reserviert und sind verbindlich.
Falls ein Termin nicht wahrgenommen werden kann, ist die Praxis mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren.
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn) oder bei Nichterscheinen wird eine Ausfallpauschale von CHF 154.80 pro Stunde erhoben.
Massgebend für die rechtzeitige Absage ist der Zeitpunkt des Eingangs der Mitteilung bei der Praxis. Eine Terminabsage kann telefonisch, über den Anrufbeantworter oder per E-Mail erfolgen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung bei der Praxis eingeht.
Für die Berechnung der Absagefrist werden ausschliesslich Werktage (Montag bis Freitag) berücksichtigt. Samstage, Sonntage sowie gesetzliche Feiertage am Praxisstandort gelten nicht als Werktage.
Diese Kosten können weder über die Grundversicherung noch über andere Versicherungen abgerechnet werden und werden dem Klienten privat in Rechnung gestellt.
Die Regelung gilt für:
- Sitzungen vor Ort
- Online-Sitzungen
- telefonische Termine
4. Online-Behandlungen (Videotherapie)
Psychotherapeutische Leistungen können nach Absprache auch über gesicherte Video- oder Telefonverbindungen durchgeführt werden.
Der Klient ist sich bewusst, dass elektronische Kommunikationsmittel trotz technischer Sicherheitsmassnahmen gewisse Risiken hinsichtlich Datenschutz und Vertraulichkeit mit sich bringen können.
Der Klient verpflichtet sich, für Online-Sitzungen eine möglichst geschützte Umgebung zu wählen, in der die Vertraulichkeit der Sitzung gewährleistet ist.
Es gelten dieselben Termin- und Absageregelungen wie bei Sitzungen vor Ort.
5. Datenschutz und Patientendokumentation
fluencee bearbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden Datenschutzbestimmungen der Schweiz.
Die Krankengeschichte wird elektronisch geführt und in geschützten Systemen gespeichert. Zugriff auf diese Daten haben ausschliesslich die an der Behandlung beteiligten Fachpersonen sowie gegebenenfalls administrative Mitarbeitende, soweit dies für Organisation, Abrechnung, Inkasso oder Behandlung erforderlich ist.
Der Klient hat grundsätzlich das Recht auf Einsicht in seine Patientendokumentation sowie auf Herausgabe einer Kopie seiner Krankengeschichte.
Soweit für Behandlung, Koordination oder Abrechnung erforderlich, können relevante Informationen an folgende Stellen weitergegeben werden:
- zuweisende Ärztinnen und Ärzte
- mitbehandelnde Fachpersonen
- Vertrauensärzte der Versicherungen
- Kostenträger (z. B. Kranken-, Unfall- oder Invalidenversicherung)
Weitere Informationen zur Datenbearbeitung sind in der Datenschutzerklärung von fluencee auf der Website einsehbar.
6. Kommunikation
Die Kommunikation zwischen Klient und Praxis kann über verschiedene Kanäle erfolgen, insbesondere:
- Telefon
- Online-Terminbuchungssysteme
- Videoplattformen
Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die elektronische Kommunikation (insbesondere E-Mail) gewisse Risiken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit mit sich bringen kann.
Mit der Nutzung dieser Kommunikationswege erklärt sich der Klient mit dieser Form der Kommunikation einverstanden.
Für dringende medizinische oder psychiatrische Notfälle ist die Praxis nicht rund um die Uhr erreichbar. In solchen Situationen sind die entsprechenden Notfallstellen zu kontaktieren.
7. Abrechnung und Zahlungsbedingungen
Psychotherapeutische Leistungen werden gemäss den jeweils geltenden tariflichen Vorgaben abgerechnet.
Neben den Therapiesitzungen können auch weitere Leistungen in Abwesenheit des Klienten verrechnet werden, beispielsweise:
- Berichte
- fachliche Rücksprachen
- Koordination mit anderen Fachpersonen
- Auswertung diagnostischer Verfahren
Diese Leistungen dienen der Qualitätssicherung und der fachgerechten Durchführung der Behandlung.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach dem System Tiers payant, bei welchem die Rechnung direkt an die Krankenversicherung gesendet wird.
Die Versicherung übernimmt die Vergütung gemäss gesetzlichen Bestimmungen und stellt dem Klienten eine allfällige Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) in Rechnung.
Voraussetzung für die Abrechnung über die Grundversicherung ist eine gültige ärztliche Anordnung zum Zeitpunkt des Ersttermins.
Liegt innert zwei Wochen nach Behandlungsbeginn keine gültige Anordnung vor oder werden Leistungen von der Versicherung nicht übernommen, kann fluencee die entsprechenden Kosten direkt dem Klienten in Rechnung stellen. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund die Versicherung oder Krankenkasse die Begleichung der Rechnung verweigert.
Soll die psychotherapeutische Behandlung über eine Unfallversicherung (UV), Militärversicherung (MV) oder Invalidenversicherung (IV) abgerechnet werden, ist die Praxis vor Beginn der Behandlung entsprechend zu informieren. Änderungen der Kostenträgerschaft während der laufenden Therapie sind der Praxis ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Da nicht alle bei fluencee tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten berechtigt sind, Leistungen über sämtliche Versicherungen ausserhalb der obligatorischen Krankenversicherung abzurechnen, kann die Abrechnung je nach Versicherung und therapeutischer Zuständigkeit eingeschränkt sein.
Erfolgt die Information über die zuständige Versicherung nicht vor Behandlungsbeginn, behält sich fluencee AG vor, die bereits erbrachten Leistungen privat in Rechnung zu stellen.
Werden Leistungen zunächst über eine Versicherung abgerechnet und nachträglich von der Versicherung ganz oder teilweise abgelehnt oder zurückgefordert, ist der Klient verpflichtet, die entsprechenden Kosten selbst zu übernehmen.
Privat in Rechnung gestellte Behandlungen sind grundsätzlich vor dem nächsten vereinbarten Termin zu begleichen. Sofern kein weiterer Termin geplant ist, ist der Rechnungsbetrag innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Die Zahlung ist vor Ort mit Karte möglich.
8. Zahlungsverzug und Inkasso
Bei verspäteter Zahlung können Mahngebühren erhoben werden:
- Erste Mahnung: keine Gebühren
- Zweite Mahnung: CHF 30.–
Bleibt die Forderung weiterhin unbezahlt, kann diese an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Klienten.
9. Rückforderungen von Versicherungen
In einzelnen Fällen können Versicherungen oder Krankenkasse bereits bezahlte Leistungen nachträglich zurückfordern.
Der Klient bestätigt mit Zustimmung zu diesen AGB:
- dass der Klient sämtliche Rückerstattungen an die Versicherung von Rechnung von fluencee übernimmt.
- dass es fluencee nicht gestattet ist, auf Rückforderungsbegehren von Versicherungen und Krankenkassen einzugehen.
- dass fluencee Rückforderungsbegehren direkten an den Klienten weiterleitet und diesbezüglich nichts unternimmt.
- dass der Klient fluencee in jedem Falle davon befreit, bereits erhaltene Beträge zurückerstatten zu müssen, auch wenn fluencee aus gesetzlichen Gründen zur Rückzahlung von Rechnungen gezwungen ist.
- Dass der Klient direkt für die Abwicklung der Rückforderung verantwortlich ist und alle damit verbundenen Aktivitäten wie Klärung, Abwicklung und Begleichung übernimmt.
Diese Regelungen gelten für Leistungen, die über die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung), eine Zusatzversicherung, über Spezialversicherungen (IV, MV, UV) oder privat abgerechnet werden, einschliesslich Behandlungen, die möglicherweise irrtümlich über eine Krankenversicherung abgerechnet wurden.
Werden bereits vergütete Behandlungskosten von einer Versicherung oder Krankenkasse ganz oder teilweise zurückgefordert oder nachträglich nicht anerkannt, ist der Klient verpflichtet, die entsprechenden Kosten vollständig selbst zu übernehmen. Dies gilt unabhängig vom Grund der Rückforderung oder Ablehnung, insbesondere bei fehlender Versicherungsdeckung, Änderungen tariflicher Bestimmungen oder anderen versicherungsrechtlichen Gründen.
10. Kostenübernahme durch Versicherungen
Die Verantwortung für die Abklärung der Kostenübernahme durch eine Versicherung liegt grundsätzlich beim Klienten.
Der Klient wird darauf hingewiesen, dass es in seiner Verantwortung liegt, sich bei Unklarheiten rechtzeitig über den Umfang der Kostenübernahme zu informieren und gegebenenfalls eine Kostengutsprache der zuständigen Versicherung einzuholen.
Eine allfällige Ablehnung der Kostenübernahme durch eine Versicherung entbindet den Klienten nicht von seiner Zahlungspflicht gegenüber fluencee.
11. Haftung
fluencee haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen fluencee und dem Klienten ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist der Sitz der fluencee AG, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
13. Änderungen der AGB
fluencee behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.
Die jeweils aktuelle Version ist auf der Website von fluencee veröffentlicht und gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
fluencee AG, April 2026
Schweiz